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Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz: die 50-m³-Regel

Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz: genehmigungsfrei bis 50 m³ umbauten Raum, 3 m Grenzabstand, Rechenbeispiele und Unterschiede zu Hessen.

Redaktion Rhein Main Terrassenüberdachung · Veröffentlicht am · 8 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Die Regel im Wortlaut
  2. Was 50 Kubikmeter in der Praxis bedeuten
  3. Abstand zur Grundstücksgrenze: mindestens 3 Meter
  4. Wann doch ein Verfahren nötig ist
  5. Kaltwintergarten in Rheinland-Pfalz
  6. Standsicherheit: nicht vorgeschrieben, aber wichtig
  7. So gehen Sie vor
  8. Und in Aschaffenburg?
  9. Häufige Fragen
  10. Ihr nächster Schritt

In Rheinland-Pfalz ist eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei, wenn sie zu ebener Erde liegt, unbeheizt ist und höchstens 50 Kubikmeter umbauten Raum hat, und zwar an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 außerhalb des Außenbereichs. Anders als in Hessen zählt also nicht die Fläche, sondern das Volumen. Unabhängig davon muss die Überdachung einen Abstand von mindestens 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten, sofern nicht der Bebauungsplan oder eine Ausnahme etwas anderes erlaubt.

Für das Rhein-Main-Gebiet ist das wichtig, weil Mainz, Worms, Bingen und Ingelheim in Rheinland-Pfalz liegen, die Nachbarstädte Wiesbaden und Frankfurt aber in Hessen. Wer auf der linken Rheinseite baut, sollte sich nicht auf hessische Ratgeber verlassen. Wir erklären, was die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der seit November 2025 geltenden Fassung sagt und wie Sie das 50-Kubikmeter-Limit für Ihr Projekt berechnen.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage nach bestem Wissen, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsichtsbehörde, in Mainz und Worms die jeweilige Stadtverwaltung, im Landkreis die Kreisverwaltung. Stand der Gesetzeslage: LBauO Rheinland-Pfalz, § 62 in der ab 1. November 2025 gültigen Fassung.

Die Regel im Wortlaut

Welche Vorhaben keine Baugenehmigung brauchen, regelt § 62 LBauO. Für Terrassenüberdachungen ist Absatz 2 Nummer 2 einschlägig. Danach bedürfen keiner Baugenehmigung:

„zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich"

Den aktuellen Text finden Sie im Landesrecht Rheinland-Pfalz unter § 62 LBauO. Die Änderungen der letzten Novelle hat das Ministerium in einer Synopse zum Zweiten Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften gegenübergestellt. Die Regel zu Terrassenüberdachungen ist dort in alter und neuer Fassung gleich.

Aus dem Wortlaut ergeben sich fünf Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen:

VoraussetzungWas das bedeutet
Zu ebener ErdeDie Überdachung steht auf einer ebenerdigen Terrasse, nicht auf einem Balkon oder einer Dachterrasse.
UnbeheiztKeine feste Heizung. Ein Wintergarten, der an die Heizung angeschlossen ist, fällt nicht darunter.
Bis 50 m³ umbauter RaumMaßgeblich ist das Volumen, nicht die Grundfläche.
Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3In der Regel Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser.
Nicht im AußenbereichDas Wohnhaus liegt innerhalb eines Bebauungsplans oder im Innenbereich eines Ortes, nicht frei in der Landschaft.

Was 50 Kubikmeter in der Praxis bedeuten

Weil die LBauO auf den umbauten Raum abstellt, kommt es auf Breite, Tiefe und Höhe gleichermaßen an. Für eine erste Abschätzung können Sie die Grundfläche mit der mittleren Höhe der Überdachung multiplizieren. Bei einem Dach mit Gefälle ist das der Mittelwert aus der Höhe am Haus und der Höhe an der Vorderkante.

GrößeHöhe hinten / vorneMittlere HöheVolumenUnter 50 m³?
4 x 3 m2,90 m / 2,30 m2,60 mca. 31 m³ja
5 x 3 m2,90 m / 2,30 m2,60 mca. 39 m³ja
6 x 3 m2,90 m / 2,30 m2,60 mca. 47 m³knapp ja
5 x 4 m3,00 m / 2,30 m2,65 mca. 53 m³nein
6 x 4 m3,00 m / 2,30 m2,65 mca. 64 m³nein

Diese Rechnung ist eine Faustformel. Wie der umbaute Raum bei einer seitlich offenen Überdachung im Einzelfall genau ermittelt wird, legt im Zweifel die Bauaufsicht fest. Wenn Ihr Projekt knapp an der Grenze liegt, fragen Sie vorab nach. Oft reicht es schon, die Überdachung etwas niedriger oder schmaler zu planen, um unter 50 Kubikmetern zu bleiben.

Der Vergleich mit Hessen zeigt, wie unterschiedlich die Länder regeln: Dort ist die Überdachung einer erdgeschossigen Terrasse an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 ohne Flächen- oder Volumengrenze genehmigungsfrei, verlangt aber vor Baubeginn eine Bescheinigung der Standsicherheit. Die Details stehen in unserem Beitrag zur Baugenehmigung in Hessen.

Abstand zur Grundstücksgrenze: mindestens 3 Meter

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei. § 62 Abs. 3 LBauO stellt ausdrücklich klar, dass die Genehmigungsfreiheit nicht von der Pflicht entbindet, alle baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die wichtigste davon sind die Abstandsflächen.

Nach § 8 Abs. 6 LBauO beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, also 40 Prozent der Wandhöhe, in allen Fällen aber mindestens 3 Meter. Auch in der seit November 2025 geltenden Fassung ist dieser Mindestwert unverändert geblieben, wie die Synopse des Ministeriums zeigt. Einige Ratgeber nennen inzwischen 2 Meter. Für Rheinland-Pfalz stimmt das nach dem Gesetzestext nicht.

Hessen hat seinen Mindestabstand im Oktober 2025 dagegen auf 2,50 Meter gesenkt. Wer Angebote oder Ratgeber vergleicht, sollte also genau hinschauen, auf welches Bundesland sie sich beziehen.

Grenzbebauung bei Doppel- und Reihenhäusern

An der Grundstücksgrenze sind nach § 8 LBauO ohne eigene Abstandsfläche nur bestimmte Anlagen erlaubt, etwa Garagen ohne Feuerstätten oder sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, jeweils mit Begrenzungen bei Wandhöhe und Länge. Ob eine an das Wohnhaus angebaute Terrassenüberdachung darunter fällt, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt und hängt vom Einzelfall ab.

Bei Doppelhaushälften und Reihenhäusern reicht die Terrasse aber oft bis an die Grenze. Mögliche Wege sind:

  • Festsetzungen im Bebauungsplan: Setzt der Plan geringere Abstände fest, gehen diese vor.
  • Abweichung: Die Bauaufsicht kann geringere Tiefen der Abstandsflächen zulassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Baulast: Der Nachbar kann öffentlich-rechtlich sichern, dass die Abstandsfläche auf sein Grundstück fällt.
  • Planung anpassen: Eine Überdachung, die nicht ganz bis zur Grenze reicht, ist oft die einfachste Lösung.

Ein mündliches Einverständnis des Nachbarn ersetzt keine dieser Lösungen.

Wann doch ein Verfahren nötig ist

Eine Baugenehmigung oder ein vereinfachtes Verfahren wird in Rheinland-Pfalz typischerweise nötig, wenn:

  • die Überdachung mehr als 50 Kubikmeter umbauten Raum hat,
  • der Anbau beheizt werden soll, etwa als Wohnwintergarten,
  • das Wohngebäude zur Gebäudeklasse 4 oder 5 gehört, also ein größeres Mehrfamilienhaus ist,
  • das Haus im Außenbereich liegt,
  • die Überdachung nicht zu ebener Erde liegt, zum Beispiel auf einer Dachterrasse oder einem Balkon,
  • Abstandsflächen nicht eingehalten werden und eine Abweichung beantragt werden muss.

Unabhängig davon können Denkmalschutz, eine Gestaltungssatzung der Gemeinde oder Festsetzungen im Bebauungsplan eine Rolle spielen. Bei Wohnungseigentum braucht eine bauliche Veränderung außerdem einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Kaltwintergarten in Rheinland-Pfalz

Bemerkenswert an der rheinland-pfälzischen Regel: Sie nennt Wintergärten und Terrassenüberdachungen in einem Atemzug, solange sie unbeheizt sind. Ein Kaltwintergarten mit Glasschiebewänden fällt deshalb unter dieselbe 50-Kubikmeter-Grenze wie die offene Überdachung. In Hessen ist das anders, dort gilt für rundum verglaste Wintergärten eine Grenze von 30 Quadratmetern Grundfläche mit Beteiligung der Gemeinde.

Wichtig ist das Wort „unbeheizt". Mobile Heizstrahler für einzelne Abende machen aus einem Kaltwintergarten keinen beheizten Raum. Ein Anschluss an die Zentralheizung oder eine Fußbodenheizung dagegen schon. Mehr zu den Unterschieden im Beitrag Kaltwintergarten, Sommergarten oder Wintergarten, zu den Preisen im Beitrag Was kostet ein Kaltwintergarten.

Standsicherheit: nicht vorgeschrieben, aber wichtig

Für Terrassenüberdachungen verlangt die LBauO in § 62 keine besondere Bescheinigung der Standsicherheit vor Baubeginn, wie Hessen sie vorschreibt. Die Konstruktion muss aber trotzdem standsicher sein und die Schnee- und Windlasten am Standort tragen. In den Weinbaugebieten an Rhein und Nahe gelten andere Werte als in den Höhenlagen von Hunsrück, Taunus oder Pfälzerwald.

Lassen Sie sich deshalb vom Anbieter bestätigen, dass die Statik für Ihren Standort ausgelegt ist, und bewahren Sie die Unterlagen auf. Spätestens bei einem Hausverkauf oder einem Schaden wird danach gefragt. Mehr zur Statik lesen Sie im Beitrag Schneelast, Fundament und Statik.

So gehen Sie vor

  1. Gebäudeklasse und Lage klären: Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser im Ort sind fast immer passend.
  2. Volumen grob berechnen: Grundfläche mal mittlere Höhe. Liegt das Ergebnis unter 50 Kubikmetern?
  3. Abstand messen: Bleibt die Überdachung mindestens 3 Meter von allen Grundstücksgrenzen entfernt?
  4. Bebauungsplan einsehen: Gibt es Baugrenzen, Gestaltungsvorgaben oder abweichende Abstände?
  5. Sonderfälle prüfen: Denkmalschutz, Wohnungseigentum, Außenbereich.
  6. Nachbarn informieren: Nicht vorgeschrieben, aber bei Doppel- und Reihenhäusern fast immer sinnvoll.
  7. Im Zweifel bei der Bauaufsicht nachfragen.

Und in Aschaffenburg?

Aschaffenburg und der bayerische Untermain gehören zum Rhein-Main-Gebiet, unterliegen aber der Bayerischen Bauordnung. Dort gelten wieder eigene Regeln. Weder die hessischen noch die rheinland-pfälzischen Vorgaben lassen sich übertragen.

Häufige Fragen

Ist eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?

Ja, wenn sie zu ebener Erde liegt, unbeheizt ist, höchstens 50 Kubikmeter umbauten Raum hat und zu einem Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 außerhalb des Außenbereichs gehört. Abstandsflächen und Bebauungsplan müssen trotzdem eingehalten werden.

Wie groß darf ein Terrassendach in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?

Die Grenze ist ein Volumen von 50 Kubikmetern umbauten Raums, keine Fläche. Grob gerechnet: Grundfläche mal mittlere Höhe. Bei 2,60 Metern mittlerer Höhe sind das etwa 19 Quadratmeter Grundfläche.

Welchen Abstand muss eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz zur Grenze haben?

Die Abstandsfläche beträgt 0,4 H, mindestens aber 3 Meter. Geringere Abstände sind nur möglich, wenn der Bebauungsplan sie festsetzt, die Bauaufsicht eine Abweichung zulässt oder der Nachbar eine Baulast übernimmt.

Gilt die Regel auch für einen Kaltwintergarten?

Ja. Die LBauO nennt unbeheizte Wintergärten ausdrücklich zusammen mit Terrassenüberdachungen. Auch für einen Kaltwintergarten gilt die Grenze von 50 Kubikmetern umbauten Raums.

Was passiert, wenn man in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung baut?

Ist eine Genehmigung nötig und fehlt sie, kann die Bauaufsicht die Arbeiten stoppen, die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Häufig wird das erst bei Nachbarschaftsstreit oder Hausverkauf zum Problem.

Gelten die Regeln auch in Wiesbaden?

Nein. Wiesbaden einschließlich Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Mainz-Amöneburg liegt in Hessen. Dort gilt die Hessische Bauordnung mit anderen Regeln.

Ihr nächster Schritt

Ob Ihre Überdachung in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei ist, entscheidet sich an Volumen, Abstand und Lage. Beim Aufmaß vor Ort rechnen wir das mit Ihnen durch und planen die Maße so, dass sie zu den Regeln passen. Stellen Sie Ihr Projekt im Konfigurator zusammen. Was eine Überdachung kostet, lesen Sie im Beitrag zu den Kosten einer Terrassenüberdachung.

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